und immer wieder - Grillen auf dem Balkon:
Ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung, wonach das Grillen auf den Balkonen der Wohnanlage gestattet ist, stellt wegen Brandgefahr und aufgrund von Rauch- und Geruchsbelästigungen eine nicht ordnungsgemäße Gebrauchsregelung dar ( § 15 Abs. 2...